Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Kernbohrung Kirchberg stand 01.08.2019


1. Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund der nachstehenden Bedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Abschlüsse und Vereinbarungen. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht noch einmal bei Vertragsabschluß widersprechen. Spätestens mit Beginn der Ausführung unserer Leistungen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Unsere Angebote sind - soweit auf ihnen nichts anderes vermerkt ist - unverbindlich. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt wird oder bereits ausgeführt ist. Sämtliche mündliche und fernmündliche Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch uns.  

2. Ansatz der Bohrpunkte und Sägeschnitte. Die Bohrpunkte mit Angabe der Öffnungsdurchmesser und die Lage der Sägeschnitte sind vom Auftraggeber einzumessen. Für Schäden und Folgeschäden, insbesondere für Strom-, Wasser-, Abwasser- und Gasleitungen, die sich aus der Lage der Bohrpunkte und Sägeschnitte oder dem Nichteinmessen ergeben und auch für die Statik trägt der Auftraggeber die volle Haftung. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass die bauliche Änderung statisch zugelassen ist.

3. Baustellenverkehr. Alle Angebote und Preise basieren darauf, dass unsere Fahrzeuge die Baustelle frei befahren können. Ist dies im Einzelfall nicht erlaubt oder nicht möglich, sind wir berechtigt, den zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen.   

4. Durch chemische, thermische oder radioaktive Einwirkungen ganz oder teilweise unbrauchbar gewordene Geräte oder Werkzeuge sind vom Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis zu ersetzten bzw. durch Zeitmiete bis zur Wiederbeschaffung abzugelten.   

5. Gewährleistung und Sicherheitsleistung. Eine über die Dauer der Abnahme hinausgehende Gewährleistung und eine Sicherheitsleistung sind – sinngemäß zu VOB, Teil A, 13, 14 - ausdrücklich ausgeschlossen.       

6. Haftung:  Eine Haftung für Wasserschäden kann von uns in keinem Fall übernommen werden; auch nicht, wenn diese vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt werden sollten, oder das Absaugen des Oberflächenwassers als Dienstleistung angeboten wird. Dieser Passus ist unabdingbar und kann durch keinerlei sonstige Auflagen oder Zusagen aufgehoben werden. Mängelrügen hat der Auftraggeber unverzüglich entweder noch während der Auftragsausführung oder spätestens bis zur Unterzeichnung des Lieferscheins geltend zu machen. Sie berechtigen aber nicht zur Zurückhaltung der fälligen Rechnungsbeträge. Bei Beanstandungen, die wir als berechtigt anerkennen, werden wir nach unserer Wahl nachbessern, oder dem Auftraggeber eine angemessene Gutschrift leisten.   

7. Lieferfristen und Liefertermine. Termine halten wir soweit irgend möglich ein, sie gelten jedoch stets nur als annähernd. Höhere Gewalt oder eventuelle Schäden an Maschinen und Ausrüstungen, die während der Arbeit auftreten, berechtigen uns zu zeitweiligen Unterbrechung des Auftrages ohne Regressansprüche des Auftraggebers. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Leistungen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Wetterbedingungen und sonstige Umstände gleich, die uns die Ausführung unserer Leistung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, wie z.b. Feuer, Mangel an Rohmaterial, Behinderung der Verkehrswege etc. Der Auftraggeber kann von uns eine Erklärung verlangen, ob wir vom Auftrag zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist die Leistung erbringen wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Auftraggeber zurücktreten.   

8. Vorbehalte: Ergibt sich nach Ausführungsbeginn der Arbeiten, dass die vorgefundenen Verhältnisse nicht den Verhältnissen entsprechen, die dem Angebot zugrunde lagen, sind wir berechtigt, Nachforderungen zu stellen oder auch von dem Auftrag zurückzutreten. Erstreckt sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum, gilt folgende Regelung: Für die Dauer von 2 Monaten ab Angebotsdatum gelten die angebotenen Preise als verbindlich.   

9. Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen. Die Rechnungslegung erfolgt auf der Grundlage unseres Angebots und der unterzeichneten bzw. zur Unterzeichnung vorgelegten Leistungsberichte. Bei Arbeiten, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, sind wir berechtigt, wöchentliche Teilrechnungen zu erstellen. Unsere Rechnungen werden innerhalb von 20 Werktagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Alle unsere Forderungen werden zur sofortigen Zahlung fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach unserer Ansicht geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zumindern.   

10. Sonstiges. Sollten einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben diese Bedingungen im Übrigen in vollem Umfang wirksam.


Wenn Sie Verbraucher/in sind und somit unser Vertrag einem Zweck dient, der überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, sagen Sie uns dies bitte und beachten Sie die gesonderte Widerrufsbelehrung, die Sie uns bitte quittiert zurückgeben.

Vom Auftraggeber zu erbringende Leistungen:
1. Stromanschluss CEE 16A für Bohrarbeiten und 32A für Sägearbeiten, Wasseranschluss 1⁄2“ min. 2 bar Druck, Abwasserstelle zum Entsorgen der Schneidschlämme, je bis 50 m Entfernung.
2. Statische Überprüfung und Freigabe der zu bearbeitenden Flächen und Bauteile, insbesondere der Verlauf von eingebauten Leitungen und deren Freischaltung, Kühlwasser- und Regenwasserablauf und evtl. notwendige Schutzmaßnahmen, sind vor Arbeitsbeginn zu prüfen.
3. Einmessen und Anzeichnen der Bohrachse und Sägeschnitte und deren Freigabe. Für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Lage des Anrisses ergeben, kann weder Haftung noch Kosten übernommen werden, da es sich hierbei um unumgänglichen Bauaufwand handelt.
4. Die Arbeitsstelle muss frei befahr- und begehbar sein, ebenso ist die Baufreiheit herzustellen. Beistellung von Arbeitsgerüsten oder Hubarbeitsbühnen bei Arbeitshöhen über 2,50 m, sowie Schutzgerüste.
5. Sondergenehmigungen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Verkehrsrechtliche Erlaubnis mit Sondernutzung, Beschilderung und Nutzlastermittlung bzw.
Freistellung. Feuermelder und Alarmanlagen abschalten bzw. die Arbeiten anmelden.

Vom Auftraggeber gesondert zu vergütende Leistungen:

  • Baustelleneinrichtung mit An- und Abfahrt
  • Maschinenumsetzung
  • Stromerzeugerstellung und Wasserbeschaffung
  • Gerüstbau
  • Sicherungs-, Unterstützungsverbau und Kernfallsicherungen
  • Wartezeiten, Freiräumen, Leitungssuche und Reparatur, Einmessen und Anzeichnen
  •  Angrenzende Bauteile mit Folie abkleben, Staubschutzwände und Bodenschutzbeläge
  • Abdichten von Fugen, Rissen und Bauöffnungen
  • Wasserhaltung und Schlammentsorgung
  • Schräg-, Trocken-, Überkopfbohrungen und Schnitte
  • Bündigschnitte und Sonderbefestigung unserer Maschinen ( z.B. mit Klebedübel, Vakuumplatte oder Winkelbefestigung )
  • Eckbohrungen oder scharfkantige Eckschnitte, Teilbohrungen, Teilschnitte, Transportbohrungen, Abfangbohrungen
  • Stahlschnitte ≥ 12 cm² Einzelschnittfläche
  • Zuschlag für hochfesten Beton oder Beton mit besonderen Zuschlagstoffen 
  • Sägeteileausbau und Entsorgung, Sondermülltrennungs- und Deponiegebühren
  • Sicherungen der hergestellten Öffnungen, Maler-, Putzer- Estricharbeiten, Feinreinigung
  • Wiederverschließen von Kernbohrungen und Korrosionsschutz von Stahlanschnitten
  • Fernauslösung und Übernachtungskosten, Samstags-, Feiertags- und Nachtzuschläge, Winterbaumaßnahmen, behördliche Genehmigungsgebühren, Straßensperrung und Baufeldeinrichtung, Sanitäreinrichtungen


- Arbeitsunterbrechungen und Wartezeiten, welche wir nicht zu vertreten haben, werden nach Regie + Maschinenkosten abgerechnet. Müssen die Arbeiten ganz
abgebrochen werden oder können nicht begonnen werden, kommt erneut die Baustelleneinrichtung hinzu, z.B. bei fehlenden oder falschen Maßen, falschen oder fehlenden Durchmesserangaben, fehlenden oder mangelhaften Gerüsten, fehlender statischer Freigabe, Zugangserschwerung. Bauzeitverlängerungen durch Schäden an unseren Maschinen oder Verletzungen unserer Mitarbeiter sind hinzunehmen. Wir sind aber bemüht, die Störung so schnell wie möglich zu beheben.

Prüf- und Hinweispflicht nach BGB:
Die Statik und der Verlauf von eingebauten Leitungen, sind vor Arbeitsbeginn bauseits zu prüfen. Für Schäden durch Kühlwasser, sowie an- und durch beschädigte Leitungen übernehmen wir keine Haftung, da es sich hierbei um unumgänglichen Bauaufwand handelt (außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit). Alle Bewehrungsstähle und Leitungen im Bohr- und Sägebereich werden zwangsläufig durchtrennt. Um auszubauende Sägeteile ganz zu durchtrennen ist bedingt durch den Sägeblattradius arbeitsseitig ein Überschneiden der Sollöffnungsmaße erforderlich ( Überschnittlänge = Bauteildicke ). Die Gegenseite bleibt überschnittfrei. 
Dürfen Ecken und Teilschnitte nicht überschnitten werden, um die Statik oder Bauteile zu erhalten, setzen wir Kernbohrungen gegen Aufpreis. (bei Decken, Boden, Stützen, Unterzügen, Leitungen, festen Einbauten usw.) 
Das scharfkantige Nacharbeiten der Eckradien ist im EP nicht enthalten und gehört zum Teileausbau. Sägeteilgewicht und die Größe beim Abtransport beachten, (Stahlbetongewicht 2,5 to/m³), evtl. zusätzliche Teilungsschnitte auf Decken- und/oder
Aufzugsnutzlast abstimmen, Treppentransportgewicht max. 100 Kg, Kippschlitze, Transport-, Sturzauflager-, und Abfangbohrungen vorsehen.

Aufmaß:
Kernbohrungen nach Durchmesser und Länge oder Stück, Luft- Dämmschichten werden übermessen, Schrägbohrungen nach tatsächlicher Bohrlänge.
Mindestabrechnungslänge je Bohrung 20 cm.
Wandsägeschnitte nach Schnittfläche (Schnittlänge x Schnitttiefe) Mindestschnitttiefe 20 cm, Einzelschnittfläche min. 0,25 m².
Fugenschnitte nach Schnittfläche (Schnittlänge x Schnitttiefe) Mindestschnitttiefe 10 cm, Einzelschnittfläche min. 0,15 m².

Unterbrechungen beim Fugenschneiden bis 1m Länge werden übermessen.

Abrechnung und Zahlungsbedingungen:
Unsere Leistungen werden zeitnah und prüfbar auf Grundlage unserer Arbeitsberichte  abgerechnet. Bei längeren Arbeiten stellen wir wöchentlich eine Teilrechnung. Werden unsere Rechnungen nicht innerhalb des Zahlungsziels bezahlt oder eine Sicherheit gestellt, erlischt unsere Leistungspflicht unter Ausschluss von Ersatzansprüchen und wir stellen die Arbeiten ein. Ausführungsänderungen gegenüber dem Angebot berechtigen dazu die Leistungen nach Preisliste abzurechnen, können zu Verlängerung des vereinbarten Zeitrahmens führen oder zum Vertragsrücktritt. Unsere Handwerkerleistung ist zahlbar innerhalb von 10 Bankarbeitstagen und ohne Abzug, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde.

Bei Unstimmigkeiten der Rechnungslegung sowie falscher Adresse und
Auftragsnummer bitten wir baldmöglichst um Zusendung der korrigierten und geprüften Rechnung und Aufmaße.
(Telefonische Rücksprache ist erwünscht)

Haftung:
Wir haften im Rahmen unserer Betriebs- und Haftpflichtversicherung für schuldhaftes Verhalten unseres Personals. Gerne legen wir Ihnen auf Anfrage Unterlagen über die Schadensdeckung vor. Wasserschäden sind außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausdrücklich ausgeschlossen, da es sich hierbei um unumgänglichen Bauaufwand handelt. Bei höherer Gewalt z.B. Schlechtwetter, Maschinenschaden, Unfall, welche zu Arbeitsunterbrechung führt, sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Wand- und Deckenöffnungen sind vom Auftraggeber unmittelbar nach Fertigstellung gegen Absturz zu sichern oder uns Sicherungsmaterial zur Verfügung zu stellen.

Gewährleistung:
Eine ab der Abnahme hinausgehende Gewährleistung und Sicherheitsleistung gemäß VOB A §13 und 14 ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand:
Gerichtsstand ist Leipzig wenn kein anderes objektbezogenes Gericht vereinbart wurde.
Es gilt materielles deutsches Recht.

Salvatorische Klausel:
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen lässt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Leipzig, 01.08.2019
Kernbohrung Kirchberg
Inhaber Tim Kirchberg
Tel: 01735868132